AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Ticketkauf für die Medientage Mitteldeutschland 2024 (“MTM 2024”)

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmer*innen und dem Veranstalter der “MTM 2024”. Veranstalter ist der AG Medientage Mitteldeutschland e.V., vertreten durch den Vorstand, dieser u.a. vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Professor Dr. Markus Heinker, c/o Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), Ferdinand-Lassalle-Straße 21, 04109 Leipzig, .

§ 2 Anmeldung/Ticketkauf

(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an den “MTM 2024” erfolgt online über den Ticketing-Dienstleister “pretix” (rami.io GmbH, Berthold-Mogel-Straße 1, 69126 Heidelberg).

(2) Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Teilnehmer*innen per E-Mail eine Bestellbestätigung. Mit dem Zugang der Bestellbestätigung kommt der Vertrag zwischen Teilnehmer*innen und Veranstalter zustande. Teilnehmer*innen sind verpflichtet, den Veranstalter zu unterrichten, wenn sie diese Bestätigungs-E-Mail nicht oder nicht rechtzeitig erhalten haben.

(3) Die Tickets sind personengebunden und grundsätzlich nicht übertragbar. Es gelten die eingetragenen Daten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse).

(4) Tickets können im Ticket Dashboard bis einen Tag vor Beginn des “MTM 2024” kostenfrei auf eine andere Person umgebucht werden.

(5) Das Stornieren bzw. ein Rücktritt vom Ticketkauf ist ausgeschlossen.

§ 3 Teilnahmekosten

(1) Die Teilnahmekosten werden auf der Ticketbuchungsseite klar ausgegeben. Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an den “MTM 2024” vor Ort. Der genannte Betrag versteht sich, wie ausgewiesen, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Der Veranstalter sendet den Teilnehmer*innen eine Rechnung über die Teilnahmekosten ausschließlich in elektronischer Form über den Dienstleister “pretix” zu. Die Kosten sind je nach Zahlart unmittelbar oder innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Rechnung an den Veranstalter zu zahlen.

§ 4 Änderungen der Veranstaltung

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, die “MTM 2024” zeitlich zu verlegen, das Programm der MTM 2024 kurzfristig zu ändern und andere Sprecher*innen als angekündigt einzusetzen.

(2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei einem Ausfall von Sprecher*innen oder Mitgliedern des Organisationsstabs, kann der Veranstalter die “MTM 2024” absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien; Teilnehmer*innen erhalten bereits geleistete Teilnahmekosten zurück. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer*innen sind ausgeschlossen.

(3) Über Änderungen oder eine Absage der “MTM 2024” informiert der Veranstalter die angemeldeten Teilnehmer*innen schnellstmöglich per E-Mail. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung der “MTM 2024” gilt der Vertrag für die geänderte Zeitdauer als abgeschlossen, sofern Teilnehmer*innen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Informationsmail widersprechen; auf diese Rechtsfolge sind Teilnehmer*innen in der Mitteilung hinzuweisen. Eine Reduzierung des vereinbarten Preises erfolgt nicht.

§ 5 Haftung/Verjährung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden

  1. aus Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,

  2. die durch den Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden,

  3. aus der Verletzung einer Garantie und bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie

  4. aus dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

(3) Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen; dies gilt auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche von Teilnehmer*innen nach Abs. 2 beträgt ein Jahr beginnend ab dem Tag nach Ende der Veranstaltung, es sei denn sie beruhen auf einem vorsätzlichen Handeln des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beschäftigten. Gleiches gilt für Direktansprüche gegenüber den vorgenannten Personen.

§ 6 Bild- und Tonaufnahmen

(1) Der Veranstalter behält sich vor, Mitschnitte der Veranstaltung zu untersagen, beispielsweise das Streamen/Bereitstellen der Inhalte zu/auf einer anderen Plattform.

(2) Zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zur eigenen Öffentlichkeitsarbeit kann der Veranstalter oder von ihr jeweils beauftragte bzw. sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse, Medien) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Tonaufnahmen erstellen, die die Teilnehmer*innen der Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Tonaufnahmen können nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. Dem stimmen die Teilnehmer*innen mit ihrer Anmeldung zur Teilnahme ausdrücklich zu.

§ 7 Datenschutz

Der Veranstalter verwendet die im Rahmen des Ticketkaufes erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und - soweit hierzu gesondert eingewilligt wurde - für Marketing- und Werbezwecke. Eine Übermittlung an Dritte kann zu diesem Zwecke erforderlich werden. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Ticketkauf und Abrechnung der Teilnahmekosten werden die notwendigen personenbezogenen Daten an den Dienstleister “pretix” übermittelt und von diesem entsprechend genutzt und verarbeitet. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher*innen

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher*innen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht. Jede Bestellung von Tickets verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung ebendieser.

§ 9 Alternative Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, diese finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die E-Mail-Adresse lautet: . Der Veranstalter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach § 36 VSBG teilzunehmen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmer*innen haben keine Gültigkeit.

(3) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der AG MTM, Leipzig.